AGB

HOPP PSC · Fellnerstraße 7-9 · 60322 Frankfurt am Main Germany
Fon +49 (0) 69 348 776 910 · Mob +49 (0) 173 666 58 47 · Mailto olaf.hopp@hopp-psc.com
Für die Abwicklung von Aufträgen gelten nachstehende Bedingungen:
HOPP PSC verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen
Angelegenheiten der Auftraggeber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Diskretion gilt auch
über das Ende des Vermittlungsauftrages hinaus.
HOPP PSC erhalten vom Auftraggeber für die erfolgreiche Vermittlung von Bewerbern ein Honorar. Die Höhe richtet
sich nach dem vom Auftraggeber mit dem vermittelten Bewerber vereinbarten ersten Bruttojahresarbeitsentgelt
(incl. der Gratifikationen, Vergünstigungen, Boni etc.) bzw. nach dem, dem Bewerber in Aussicht gestellten, ersten
Bruttojahreseinkommen. HOPP PSC behält sich das Recht vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Bei
erfolgreicher Vermittlung des Kandidaten durch HOPP PSC wird ein Vermittlungshonorar i.H.v. 30 % (Counsel/Partner)
bzw. 25% (Associates) des ersten Bruttojahresentgelts fällig. Das gleiche gilt für weitere Kandidaten, die entweder
von dem Kandidaten mitgebracht werden oder auf Empfehlung des Kandidaten binnen 6 Monaten nach dessen
Einstellung zum Auftraggeber wechseln.
Eine Vermittlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen
Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitsaufnahme.
Das Vermittlungshonorar wird, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig
und versteht sich zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
Für Leistungen, die über die Vermittlung von Bewerbern hinausgehen (z.B. Direktansprache), muss ein gesonderter
Auftrag erteilt werden.
Reisekosten und Spesen fallen grundsätzlich nicht an, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und den HOPP PSC
ist Abweichendes schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den HOPP PSC ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des
Vermittlungsauftrages notwendigen Informationen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis zu geben, die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
HOPP PSC sind befugt, ihnen anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die
gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Vermittlungsangebote der HOPP PSC Stillschweigen zu bewahren und diese
Angebote keinen weiteren Firmen – auch nicht an Beteiligungen – weiter zu geben. Werden die Unterlagen der
vorgestellten Bewerber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergegeben, gilt der Auftrag als erfüllt und das
Honorar wird fällig.
Gleiches gilt, wenn ein vorgeschlagener Bewerber binnen 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe seiner
persönlichen Daten bei dem Auftraggeber – auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den
Auftraggeber – ein Arbeitsverhältnis bei ihm abschließt oder aufnimmt. Dieses Arbeitsverhältnis gilt als durch den
Auftragnehmer vermittelt.
Wird von den HOPP PSC ein Bewerber vorgestellt, der sich bereits vorher direkt beim Auftraggeber beworben hat
und noch im aktiven, laufenden Bewerbungsverfahren befindet, wird der Auftraggeber die HOPP PSC unverzüglich
hierüber informieren; in diesem Fall wird bei Einstellung der entsprechenden Person kein Honorar fällig.
HOPP PSC haften nicht für Schäden durch vorgetäuschte Eigenschaften der vermittelten Arbeitnehmer, die diese
vorsätzlich z.B. durch Zeugnis- oder Diplomfälschungen dem Auftragnehmer gegenüber vorspiegeln, es sei denn,
dass die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Es ist den Mitarbeitern der HOPP PSC untersagt, Rechtsberatung durchzuführen.
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. HOPP Professional Services Consultants
www.hopp-psc.com

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